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Das Arbeitszeugnis
Was gut klingt, muss nichts heißen
Auf den ersten Blick schien die
Beurteilung durchaus wohlmeinend: „Für die Belange der Belegschaft bewies er
stets Einfühlungsvermögen“, stand da im Arbeitszeugnis eines leitenden
Angestellten. Doch Eingeweihte lesen daraus: „Er suchte Sexkontakte im
Betrieb“.
Auch wenn ein Zeugnis noch so vor
Freundlichkeit strotzt: Die Wahrheit liegt oft zwischen den Zeilen.
Unverdächtige Beschreibungen entpuppen sich als verborgene Warnungen.
Danach heißt „Er war ein gewissenhafter Mitarbeiter“ nicht mehr als „Er
war zur Stelle, wenn man ihn brauchte, aber nicht immer brauchbar.“ Wer durch
seine Geselligkeit „zur Verbesserung des Betriebsklimas beitrug“, hatte
vielleicht Alkoholprobleme. Und wer „im Kollegenkreis als toleranter
Mitarbeiter galt“, kam im Klartext nicht mit den Vorgesetzten zurecht.
Ein weiteres Beispiel: „Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu
unserer vollen Zufriedenheit erledigt“, ist nicht mehr als befriedigend. Erst
das hinzugefügte Wort „stets“ macht aus diesem Satz eine gute Bewertung. Manchmal
entscheidet auch die bloße Reihenfolge, über Top oder Flop: „Sein
Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich“ gilt lediglich als
Durchschnitt, weil die Vorgesetzten erst an zweiter Stelle genannt werden.
Selbst das Weglassen bestimmter Verhaltensbeschreibungen kann vernichtend
sein: Wird bei einer Kassiererin nichts über ihre Ehrlichkeit gesagt, wird
sie so schnell nicht mehr an einer Kasse sitzen.
Andere Länder, andere Sitten: Wird ein Arbeitszeugnis einfach in eine
andere Sprache übersetzt, ohne dass der Zeugnisschreiber weiß, worauf es
jenseits deutscher Grenzen ankommt, kann das für den Bewerber schlecht
ausgehen. Länderspezifische Hilfe in fünf Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch,
Italienisch und Spanisch) gibt es deshalb bei www.zeugnis-profi.de. Die Mitarbeiter von Global Understanding (www.arbeitszeugnisse.de)
überprüfen, ob die deutschsprachigen Unterlagen
im Ausland zum Karrierekiller werden, und überarbeiten sie nach Wunsch.
Versteckte
Wahrheiten
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat ein
Recht auf die „faire“ und „objektive Beurteilung“ seiner Leistungen
in Form eines Arbeitszeugnisses. Das legt das Bürgerliche Gesetzbuch fest.
Negative Formulierungen sind dabei unzulässig – so haben mehrere
Gerichte entschieden.
Wen wundert es da, dass die Personalchefs
eine „Geheimsprache“ entwickelt haben, mit der sie ungünstige
Beurteilungen möglichst positiv klingen lassen. Auch wenn der Chef das
Zeugnis in bester Absicht schreibt, kann die Sache für den Mitarbeiter übel
ausgehen. Dann nämlich, wenn der Vorgesetzte mit den Feinheiten der
Zeugnissprache nicht vertraut ist. Im ehrlichen Glauben, dem Arbeitnehmer gute
Leistungen zu attestieren, kann die Wahl einer bestimmten Formulierung von
anderen Arbeitgebern als ein eindeutig negatives Werturteil verstanden werden.
Ob Sie Ihre letzte Beurteilung überprüfen
wollen oder Ihr Vorgesetzter Sie bittet, das Zeugnis selbst zu entwerfen
– hier finden Sie die Übersetzung
der gängigsten Formulierungen:
Fachwissen
& Anwendung
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Entspricht
sehr gut den Anforderungen
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Frau/Herr
besitzt ein hervorragendes, jederzeit verfügbares Fachwissen
und löste durch ihre/seine sehr sichere Anwendung selbst schwierigste
Aufgaben.
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Entspricht
gut den Anforderungen
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Frau/Herr
verfügte über ein abgesichertes, erprobtes Fachwissen
und löste durch seine sichere Anwendung auch schwierige Aufgaben.
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Entspricht
im Allgemeinen den Anforderungen
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Frau/Herr
verfügte über das erforderliche Fachwissen
und setzte es Erfolg versprechend ein.
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Entspricht
nicht den Anforderungen
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Frau/Herr
verfügte über Fachwissen
und setzte es ein.
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Initiative
& Aktivität
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Entspricht
sehr gut den Anforderungen
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Sie/er
hatte immer wieder ausgezeichnete Ideen, gab wertvolle Anregungen
ergriff selbstständig alle erforderlichen Maßnahmen und führte sie
entschlossen durch.
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Entspricht
gut den Anforderungen
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Sie/er
hatte oft gute Ideen, gab weiterführende Anregungen
ging alle Aufgaben tatkräftig an und handelte selbstständig.
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Entspricht
im Allgemeinen den Anforderungen
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Sie/er gab
gelegentlich eigene Anregungen
übernahm die ihr/ihm übertragenen Aufgaben und führte sie aus.
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Entspricht
nicht den Anforderungen
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Sie/er
übernahm die ihr/ihm übertragenen Aufgaben
und führte sie unter Anleitung aus.
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Ausdauer
& Belastbarkeit
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Entspricht
sehr gut den Anforderungen
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Wir haben
sie/ihn als eine/n ausdauernde/n und außergewöhnlich belastbare/n
Mitarbeiter/in kennen gelernt, die/der auch unter schwierigsten
Arbeitsbedingungen alle Aufgaben bewältigte.
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Entspricht
gut den Anforderungen
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Wir
haben sie/ihn als eine/n ausdauernde/n und gut belastbare/n Mitarbeiter/in
kennen gelernt,
die/der und auch unter Termindruck ihre/seine Aufgaben bewältigte.
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Entspricht
im Allgemeinen den Anforderungen
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Wir haben
sie/ihn als eine/n Mitarbeiter/in kennen gelernt,
die ihre/der seine Aufgaben erfüllend den Anforderungen gewachsen war.
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Entspricht
nicht den Anforderungen
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Wir
haben sie/ihn als eine/n Mitarbeiter/in kennen gelernt,
die ihre/der seine Aufgaben im Allgemeinen erfüllte und den normalen
Anforderungen gewachsen war.
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Fleiß
& Sorgfalt
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Entspricht
sehr gut den Anforderungen
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Anhaltenden
Fleiß verband Frau/Herr mit unverkennbarer Freude an ihrer/seiner Tätigkeit.
Sie/er arbeitete sehr genau und gründlich und äußerst gewissenhaft.
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Entspricht
gut den Anforderungen
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Fleiß
verband Frau/Herr mit Freude an ihrer/seiner Tätigkeit.
Sie/er arbeitete gründlich, gewissenhaft und sorgfältig.
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Entspricht
im Allgemeinen den Anforderungen
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Frau/Herr
zeigte einen zufrieden stellenden Fleiß.
Sie/er war ordentlich und handelte mit Sorgfalt.
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Entspricht
nicht den Anforderungen
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Frau/Herr
zeigte mitunter Fleiß
und bemühte sich um Sorgfalt.
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Arbeitsweise
& Leistungsstand
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Entspricht
sehr gut den Anforderungen
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Durch
ihre/seine sehr zügige und exakte Arbeitsweise erbrachte sie/er auch in
Ausnahmesituationen eine voll(st) zufrieden stellende Leistung
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Entspricht
gut den Anforderungen
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Durch
ihre/seine zügige und exakte Arbeitsweise erbrachte sie/er eine voll
zufrieden stellende Leistung.
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Entspricht
im Allgemeinen den Anforderungen
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Durch
ihre/seine recht zügige und exakte Arbeitsweise erbrachte sie/er eine
zufrieden stellende Leistung.
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Entspricht
nicht den Anforderungen
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Durch
ihre/seine Arbeitsweise erbrachte er/sie mitunter eine zufrieden stellende
Leistung
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Auftreten
& Verhalten
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Entspricht
sehr gut den Anforderungen
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Wir
bescheinigen Frau/ Herrn gern, dass sie/er äußerst sicher und bestimmt
in ihrem/seinem Auftreten war und hervorragende Umgangsformen hatte.
Sie/er zeigte ein gesundes Selbstvertrauen.
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Entspricht
gut den Anforderungen
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Wir
bescheinigen Frau/ Herrn gern, dass sie/er korrekt und sicher in
ihrem/seinem Verhalten war, gute Umgangsformen und ein natürliches und
freies Auftreten hatte.
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Entspricht
im Allgemeinen den Anforderungen
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Wir
bescheinigen Frau/ Herrn gern, dass sie/er bescheiden und zurückhaltend,
ruhig und anpassungsfähig war und korrekte Umgangsformen hatte.
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Entspricht
nicht den Anforderungen
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Wir
bescheinigen Frau/ Herrn, dass sie/er über entsprechende Umgangsformen
verfügte.
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Zusammenarbeit
& Kontaktpflege
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Entspricht
sehr gut den Anforderungen
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Auf Grund
ihres/seines Entgegenkommens ihrer/seiner Aufgeschlossenheit für alle
Kollegen war er/sie in höchstem Grade beliebt und geachtet
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Entspricht
gut den Anforderungen
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Auf
Grund ihrer/seiner Aufgeschlossenheit für alle Kollegen war sie/er
beliebt und geachtet.
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Entspricht
im Allgemeinen den Anforderungen
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Entgegenkommend
und freundlich nahm sie/er im Kollegenkreis am Geschehen teil.
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Entspricht
nicht den Anforderungen
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Im
Allgemeinen nahm sie/er im Kollegenkreis am Geschehen teil.
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Führungsverhalten
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Entspricht
sehr gut den Anforderungen
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Da sie/er
es sehr gut verstand, die Mitarbeiter zu motivieren, die Aufgaben optimal
delegierte und dabei klare und eindeutige Anweisungen erteilte, genoss
sie/er als Vorgesetzte/r volle Anerkennung.
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Entspricht
gut den Anforderungen
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Da
sie/er die Mitarbeiter motivierte, die Aufgaben geschickt delegierte und
dabei klare Anweisungen erteilte genoss sie/er als Vorgesetzte/r
Anerkennung.
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Entspricht
im Allgemeinen den Anforderungen
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Da sie/er
die Aufgaben delegierte und ihre/seine Rolle als Vorgesetzte/r nicht
hervorhob, war sie/er bei ihren/seinen Mitarbeitern geschätzt.
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Entspricht
nicht den Anforderungen
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Sie/er
bemühte sich, die Mitarbeiter zu motivieren und von ihnen geschätzt zu
werden.
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Tabus
- Was im Zeugnis nichts zu suchen hat
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Negative Beobachtungen und Bemerkungen
sind im Arbeitszeugnis unzulässig. Ebenso wenig ist der Arbeitgeber dazu
verpflichtet, dem Scheidenden gute Wünsche für seine berufliche und private
Zukunft mitzugeben. Zu beiden Fällen gibt es verschiedene Gerichtsurteile,
anhand derer auch die „Bestimmungen für Arbeitszeugnisse in der Wirtschaft“
modifiziert werden. Diese legen unter anderem die thematischen Tabus bei
der abschließenden Beurteilung eines Mitarbeiters fest:
Darüber hinaus darf im Text nichts
unterstrichen, kursiv gedruckt oder gefettet werden. Ausrufe-, Frage- und
Anführungszeichen sind ebenfalls unzulässig.
Vorsicht: Ein schwarzer Punkt am
Seitenrand soll signalisieren, dass Sie Gewerkschaftsmitglied sind; ein Strich
steht für "Mitglied einer linksgerichteten Organisation".
Quelle: FOCUS
Online
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