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Der Einstellungstest
Eignungstests sind bei Personalverantwortlichen beliebt. Denn sie sind ein legitimes Mittel der Personalauswahl, mit dem sich die Verantwortung für eine Personalentscheidung ganz bequem auf andere - nämlich die Vertreter der psychologischen Zunft - abschieben lässt. Sie ähneln insoweit der - inzwischen selten gewordenen - Handschriftprobe. Zu den üblichen Tests gehören folgende Kategorien:
Die Vorbereitung auf Tests
aller Art ist möglich und dringend anzuraten. Empfehlenswert - und nicht nur für
künftige Azubis - ist z. B. das Buch: Hesse/Schrader, Test-Trainings für
Ausbildungsplatzsuchende, Insbesondere bei Persönlichkeitstests ist es schwer, Ratschläge zu geben. Versuchen Sie sich in die Rolle des Personalverantwortlichen zu versetzen und fragen Sie sich, was er wohl hören will. Ausnahmsweise kann es auch richtig und positiv sein, eine Antwort zu verweigern, z. B. wenn Ihnen die Frage gestellt wird, ob Sie "... eher für die Todesstrafe oder für die Zwangssterilisation von Geisteskranken?" eintreten. Beeindrucken Sie Ihr Gegenüber damit, dass Sie sich eine solche Entscheidung nicht abnötigen lassen.
Im Rahmen von Personaleinstellungen haben in der Vergangenheit psychologische Tests größere Bedeutung gewonnen. Selbst bei der Einstellung von Auszubildenden im Handwerk werden sie heute gelegentlich verwendet. Psychologische Tests bergen das Risiko einer tiefgreifenden Persönlichkeitsdurchleuchtung. Sie können zur Aussonderung aus dem Bewerbungsverfahren aus Gründen führen, die für den Bewerber weder nachvollziehbar noch zu kontrollieren sind. Aus diesem Grunde werden Zulässigkeitskriterien für psychologische Tests entwickelt, über die im wesentlichen Einigkeit herrscht. Psychologische Tests sind demnach nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
Zur Klärung der Frage, ob die Persönlichkeit des Bewerbers dem Anforderungsprofil des Unternehmens entspricht, sind Intelligenztests sowie Tests zur Kreativität des Bewerbers zulässig. Intelligenztests, die demgegenüber einzig und allein den Zweck haben, den Intelligenzquotienten des Bewerbers festzustellen, begegnen Bedenken, da diese Tests keinen konkreten Arbeitsplatzbezug haben. Stressinterviews im Rahmen von psychologischen Tests sind unzulässig. Hierbei handelt es sich um Untersuchungen, inwieweit der Bewerber starke emotionale und intellektuelle Belastungen verkraftet. Der Bewerber wird mit sehr persönlichen Fragen zu seinem privaten Lebenswandel konfrontiert, beispielsweise auf sein Übergewicht hingewiesen. Der Tester macht ihm dieses zum Vorwurf mit der Begründung, der Bewerber sei nicht in der Lage, sich selbst zu beherrschen. Es werden somit Sozialdaten des Bewerbers zum Gegenstand des Gespräches gemacht, die geeignet sind, den Bewerber zu verunsichern und Stress-Symptome über das normale Maß hinaus auszulösen. Mit solchen Fragen soll der Bewerber zu unkontrollierten Äußerungen veranlasst werden, um auf diese Weise tiefen Einblick in seine Persönlichkeitsstruktur zu bekommen. Diese Befragungsmethoden sind abzulehnen, da sie in die Persönlichkeitsrechte des Bewerbers massiv eingreifen.
Das AC ist ein Beurteilungs- und Bewertungsverfahren mit dem Ziel, durch eine Reihe von Verhaltens- und Arbeitsproben alle Aspekte der Bewerberpersönlichkeit zu erfassen.
Quelle: www.jobware.de |
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